AGB


1. Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Diese Vertragsbedingungen gelten ausschließlich im Geschäftsverkehr der thoenes® Dichtungstechnik GmbH (nachfolgend thoenes®) und Kunden, welche dem Kreis der Unternehmen im Sinne von § 14 BGB zuzurechnen sind. Die Vertragsbedingungen zwischen der thoenes® und den in Satz 1 näher bezeichneten Kunden richten sich ausschließlich nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB). Anderslautende Bedingungen bzw. Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur mit der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von thoenes®. Die Annahme von Lieferungen und Leistungen sowie von Zahlungen gelten nicht als Zustimmung.

  2. Diese AGB gelten zugleich für alle zukünftigen Vertragsverhältnisse zwischen thoenes® und dem Kunden, auch wenn eine ausdrückliche Einbeziehung der AGB in diese Vertragsverhältnisse nicht erfolgt ist. Sie gelten auch dann, wenn thoenes® in Kenntnis entgegenstehender oder von ihren Bedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung oder die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführt. In diesen Fällen gilt die Annahme der Leistung durch den Besteller als Anerkennung dieser AGB unter gleichzeitigem und hiermit vorab angenommenem Verzicht auf die Geltung seiner eigenen AGB.

2. Angebote

Die Angebote von thoenes® sind stets freibleibend, sofern nichts anderes schriftlich seitens thoenes® bestimmt ist. Technische Parameter, Angaben und Beschreibungen wie z. B. Gewichte, Leistungsdaten, Abbildungen und Zeichnungen sind nur verbindlich, wenn sie in der Auftragsbestätigung seitens thoenes® ausdrücklich schriftlich als verbindlich anerkannt bzw. bestätigt sind. Ansonsten sind sie nur im Rahmen üblicher technischer Toleranzen maßgebend.

Zumutbare Abweichungen von Bestellungen bis zu +/- 10 % sind, sofern nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart, zulässig.

3. Preise

Die Preise von thoenes® verstehen sich als Nettopreise in EURO ab Werk zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie Fracht-, Verpackungs- und Versandkosten.

thoenes® behält sich vor, bei Verträgen bei einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als drei Monaten die Preise entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen auf Grund von Tarifverträgen und Materialpreissteigerungen angemessen zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5 % des vereinbarten Preises, hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht.

Eine Herabsetzung der Bestellmenge oder Herabsetzung der Stückzahl bei vereinbarter Teillieferung sowie die Verringerung vereinbarter Abrufe nach Vertragsabschluss seitens des Kunden führt nicht zu einer Verringerung des vereinbarten Preises.

4. Werkzeuge

Von thoenes® oder in ihrem Auftrag hergestellte Werkzeuge bleiben im Eigentum von thoenes®, auch wenn diese Werkzeuge dem Kunden anteilig berechnet werden.

5. Lieferungen und Leistungen

Inhalt, Beschaffenheit und Umfang der von thoenes® geschuldeten Lieferungen und Leistungen ergeben sich, soweit im Einzelfall nicht anders vereinbart ist, aus der jeweiligen Auftragsbestätigung.

Die Preis- und Leistungsgefahr geht auf den Kunden direkt ab dem Auslieferungswerk über.

Die Wahl der Versandart und der Verpackung erfolgt nach eigenem Ermessen durch thoenes®, sofern dies nicht anderweitig schriftlich vereinbart wurde. Transport- und sonstige Verpackungen werden durch thoenes® nicht zurückgenommen. Die Kosten für die Entsorgung der Verpackungen sind vom Kunden zu tragen. Die Verpackung ist vom Kunden entsprechend der bestehenden gesetzlichen Vorschriften zu entsorgen.

thoenes® ist jederzeit zu Teilleistungen berechtigt, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich anderweitig vereinbart oder für den Kunden nicht zumutbar ist.

6. Lieferfristen

Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn diese ausdrücklich schriftlich durch thoenes® zugesagt wurden.

Die Einhaltung solcher verbindlicher Fristen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher etwaig vom Kunden zu liefernder Unterlagen, Freigaben und Genehmigungen, die rechtzeitige Klärung aller im Zusammenhang mit dem von thoenes® zu erbringenden Leistungserfolg stehenden Vorfragen und technischen Klärungen sowie die Einhaltung der unter Ziff. 7 geregelten Zahlungsbedingungen und aller sonstigen Vertragsverpflichtungen des Kunden voraus. Für den Fall, dass vorgenannte Voraussetzungen nicht vorliegen, verschiebt sich die Leistung mindestens entsprechend um die Zeit der Dauer des hindernden Umstandes.

Die Lieferfrist gilt mit Versendung der Ware als erfüllt. Verhindern höhere Gewalt, Streik oder Aussperrungen oder sonstige – auch vorhersehbare – Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs und des Willens von thoenes® die Erfüllung der Leistungsverpflichtungen, verlängern sich die Fristen für den geschuldeten Leistungserfolg für die Dauer der Behinderung. Zu diesen Ereignissen zählen auch Verzögerungen von Lieferungen der Vorlieferanten von thoenes®, es sei denn, thoenes® hat diese Verzögerung verschuldet.

Der Kunde wird von thoenes® unverzüglich von Beginn und Ende derartiger Störungen unterrichtet.

7. Zahlungsbedingungen

Sofern nicht ausdrücklich anderweitig schriftlich vereinbart, ist thoenes® berechtigt, dem Kunden Teilabschlagsrechnungen zu stellen.

Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, sind Rechnungen von thoenes® innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum abzüglich 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzüge rein netto zur Zahlung fällig. Entscheidend für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist jeweils die Gutschrift bzw. der sonstige Zahlungseingang bei thoenes®. Gerät der Besteller in Zahlungsverzug ist thoenes® berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4,9 % über den jeweils geltenden Einlagesatz der EZB zu fordern und 10,00 € pro Mahnung zzgl. etwaiger Portoauslagen zu berechnen. thoenes® ist zugleich berechtigt, im Falle eines Zahlungsverzuges des Kunden hinsichtlich sämtlicher offener Lieferungen und Leistungen ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.

Die Annahme von Wechseln behält sich thoenes® vor.

Eine Aufrechnung oder Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten durch den Kunden ist nur mit von thoenes® anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.

8. Annahme und Prüfung der Lieferung

Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferungen unverzüglich auf Vollständigkeit, Übereinstimmung mit den Lieferpapieren und auf von außen erkennbarer Mängel zu untersuchen und erkennbare Abweichungen und Mängel unverzüglich, spätestens binnen 8 Kalendertagen nach Erhalt der Ware, geltend zu machen. Unterlässt der Kunde die Geltendmachung, so gilt die Ware als vertragsgemäß genehmigt, es sei denn, die Abweichung ist trotz sorgfältiger Untersuchung nicht erkennbar.

Bei Anlieferung erkennbare Transportschäden oder Fehlmengen hat der Kunde darüber hinaus auf der Empfangsbescheinigung des Transportunternehmens zu vermerken.

Die Vorschrift des § 377 HGB bleibt unberührt.

9. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben bis zu vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen thoenes® und dem Kunden einschließlich Nebenforderungen, Schadenersatzansprüchen, Zinsen, Einlösungen von Schecks und Wechseln, im Eigentum von thoenes®. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen von thoenes® in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt wird.

Der Kunde tritt bereits jetzt sämtliche Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware in vollem Umfang an thoenes® ab. Der Weiterveräußerung steht der Verwendung der Vorbehaltsware in Erfüllung von Werkverträgen durch den Kunden gleich.

Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Kunde für thoenes® als Hersteller vor, ohne dass für thoenes® hieraus Verpflichtungen entstehen.

Lässt das Recht, in dessen Geltungsbereich sich der Liefergegenstand befindet, den Eigentumsvorbehalt nicht zu, gestattet es aber den Vorbehalt ähnlicher Rechte zwischen Kunde und thoenes®, gelten diese als vereinbart. Der Kunde ist verpflichtet an Maßnahmen mitzuwirken, die thoenes® zum Schutz seines Eigentums am Liefergegenstand treffen will.

10. Gewährleistung/Mängelhaftung

thoenes® gewährleistet, dass die Lieferungen und Leistungen bei vertragsgemäßem Einsatz getroffenen Vereinbarungen entsprechen.

Für eine nur unerhebliche Abweichung von der vertragsgemäßen Beschaffenheit bestehen keine Ansprüche wegen Sachmängeln. Ansprüche wegen Sachmängeln sind ausgeschlossen, soweit die Abweichung von der vertragsgemäßen Beschaffenheit auf übermäßiger oder unsachgemäßer Nutzung oder natürlichem Verschleiß beruht.

Der Kunde hat etwaige Mängel in nachvollziehbarer und detaillierter Form unter Angabe der für die Mängelerkennung und –analyse erforderlichen Informationen mitzuteilen. Hat der Kunde Mängelansprüche, steht ihm zunächst das Recht auf Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist zu. Hiernach ist thoenes® zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung wahlweise berechtigt. Zur Vornahme aller notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Kunde nach Abstimmung mit thoenes® die erforderliche Zeit und die Gelegenheit zu gewähren.

Nach Weiterverarbeitung der von thoenes® gelieferten Ware ist jede Mängelhaftung von thoenes® ausgeschlossen.

Bei unsachgemäßer Behandlung der Ware, Eingreifen von Dritten und Mängel durch Vorgänge, die von thoenes® nicht beeinflusst werden können, besteht keine Gewährleistungspflicht.

Eine Nacherfüllung kann ausschließlich auf die Verjährung des die Nacherfüllung auslösenden Mangels Einfluss haben. Soweit eine Nacherfüllung erfolgt, geht das Eigentum an den im Rahmen der Nacherfüllung ausgetauschten Sachen mit dem Zeitpunkt des Austauschs auf thoenes® über.

Schlägt die Nachbesserung fehl oder ist sie aus anderen Gründen nicht durchführbar, kann der Kunde unter den gesetzlichen Voraussetzungen die Vergütung mindern, vom Vertrag zurücktreten oder nach Maßgabe der Ziff. 11 dieser AGB Schadens- oder Aufwendungsersatz verlangen. Der Kunde hat ein ihm zustehendes Wahlrecht innerhalb einer angemessenen Frist, welche sich in der Regel auf zwei Wochen beläuft, auszuüben.

Ansprüche wegen eines Sachmangels verjähren innerhalb eines Jahres nach Ablieferung. Die gesetzlichen Fristen bleiben unberührt bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Pflichtverletzung von thoenes®, insbesondere ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit.

11. Haftung

thoenes® haftet auf Schadenersatz, für die von ihr sowie ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die thoenes®, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben. thoenes® haftet bei leichter Fahrlässigkeit, soweit sie oder ihre gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (sog. Kardinalspflicht) verletzt haben, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Soweit thoenes® für leichte Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung bei Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die Haftung für sonstige entfernte Folgeschäden ist ausgeschlossen.

Für einen einzelnen Schadensfall wird die Haftung auf 50.000,00 € begrenzt. Ansonsten beschränkt sich jeglicher Schadenersatzanspruch für Mängelhaftung auf direkte Schäden, und zwar wiederum beschränkt auf einen Wert von 25 % der Vergütung der mangelhaften Leistung. Die Geltendmachung von indirekten Schäden und Folgekosten ist ausgeschlossen. Die vorstehende Haftungsausschlüsse und –beschränkungen gelten nicht, wenn in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zwingend gehaftet wird.

12. Rücktritt vom Vertrag

Tritt der Kunde ungerechtfertigt vom Vertrag zurück oder weigert er sich diesen zu erfüllen, ist thoenes® unbeschadet der Nachweismöglichkeit eines höheren Schadens im Einzelfall berechtigt, Schadenersatz in Höhe des vollständigen Rechnungsbetrages abzüglich ggf. ersparter Aufwendungen zu fordern.

13. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht, sonstiges

Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist der Geschäftssitz von thoenes®. Gerichtsstand ist Dresden.

Auf alle Verträge findet deutsches Recht Anwendung.

Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

AGB als PDF herunterladen (Stand: November 2007)